Kirchliche Trauung - kirchliche Hochzeit - kirchlich heiraten

"Ehevorbereitung - Zeit für uns"

Sie wollen in nächster Zeit kirchlich heiraten.
Wir freuen uns mit Ihnen!


Sie versprechen sich viel - bei der kirchlichen Trauung und von der kirchlichen Trauung. Sie wagen einen entscheidenden Schritt für Ihr Leben und erhoffen davon gemeinsames Glück. Zu zweit in eine gemeinsame Zukunft

Auf Ihrem gemeinsamen Weg in die Ehe möchten wir Sie gerne unterstützen. Dazu bieten wir Ihnen unsere Tage zur Ehevorbereitung an. Wir laden Sie ein, sich zusammen mit anderen Paaren Zeit zu nehmen und in Ruhe zu besprechen, welchen tieferen Sinn der Gang zur Kirche an Ihrem Festtag für Sie hat.
Wir wollen Ihnen in der Ehevorbereitung Anregungen geben, sich mit Ihrem Trau-Versprechen auseinander zu setzen und zu schauen, was es für Sie heißen kann.

Sie fragen sich, ob Sie diese Zeit investieren wollen?

Paare, die bisher teilgenommen haben, sagen übereinstimmend, dass es sich lohnt.

Herzliche Grüße,
Ihr Team hochzeit-kirchlich.de

 


News:

 

Heiraten unter freiem Himmel - auch für kirchliche Trauungen möglich?

am 19.10.2009
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RingeIn Bayern können verliebte Paare sich nun auch unter freiem Himmel das Ja-Wort geben. Künftig könne der Bund fürs Leben z.B. auch auf Schiffen, in Hotels oder in Gaststätten geschlossen werden, so Bayerns Innenminister Herrman Anfang Oktober 2009 in München. Bislang galt auch für die Standesamtliche Trauung in Bayern die Regel, dass diese zwingend im Standesamt stattfinden musste. Die neue Flexibiltät wurde mit der Änderung des Personenstandgesetzes möglich, betrifft aber nur die "staatliche" Trauung. Für die kirchliche Trauung gilt weiterhin, dass diese nicht z.B. auf der grünen Wiese, sondern in einer Kirche gefeiert wird. 

Mit der Änderung des Personenstandrechts haben die Bundesländer nun weitgehend freie Hand hinsichtlich der Regelungen für Eheschließungsorte erhalten. Einzige bundesgesetzliche Vorgabe bleibt, dass die Eheschließung "in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form" vorgenommen wird. Herrmann: "In diesem vorgegebenen Rahmen haben die Gemeinden nunmehr große Gestaltungsfreiheit."

Letztlich hängt es also jetzt von der jeweiligen Kommune ab, wie weit sie den Wünschen ihrer Bürger entgegenkommen will. „Auf keinen Fall darf die Eheschließung zu einem reinen Eventcharakter oder einer Spaßveranstaltung verkommen“, betont Rainer Hutka vom bayerischen Innenministerium. „Dem Brautpaar muss bewusst sein: Hier geschieht etwas Wichtiges.“

Viele Kommunen werden wohl zurückhaltend auf die Neuerung reagieren. Denn außerhalb des Standesamts ist eine Eheschließung auch nach den neuen Vollzugshinweisen nicht einmalig an einem bestimmten Ort möglich, sondern nur an sogenannten gewidmeten, speziell für Eheschließungen von der Gemeinde zugelassenen Orten. Dies hängt mit dem in den Vollzugshinweisen hervorgehobenem Grundsatz zusammen, „dass die Eheschließenden zum Standesbeamten kommen und nicht der Standesbeamte die Eheschließenden an einem Ort ihrer Wahl aufsucht“. Damit ist der Traum etwa von der standesamtlichen Trauung im eigenen Garten vermutlich nicht zu realisieren.

Die kirchlichen Trauungen in der Katholischen Kirche sind von all diesen staatlichen Neuregelungen nicht berührt. Hier gilt weiterhin, dass kirchliche Trauungen zwingend in einer Kirche geschlossen werden müssen (Kath. Kirchenrecht, Can. 1118).

(Ulrich Berens)

Zuletzt geändert am: 19.10.2009



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